Förderung des Landkreises


Der Landkreis Schaumburg unterstützt die Betreuung von Kindern in der Tagespflege durch eine festgelegte Pauschale. Diese Pauschale wird direkt an mich als Tagespflegeperson gezahlt. Je nach Einkommen der Eltern müssen diese dann eine Gebühr, ähnlich den Kindergartengebühren, an den Landkreis zahlen. Alle Familien profitieren von der finanziellen Untersützung durch den Landkreis. Kinder in der Kindertagespflege werden bis zum 14. Lebensjahr finanziell vom Landkreis unterstützt. Alle Kinder ab dem ersten Lebenjahr haben seit dem 1. August 2013 Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Landkreis. Unabhängig davon ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Eltern, deren Kinder noch nicht das erste Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Berufstätigkeit nachweisen, sich in einer Ausbildung befinden oder arbeitssuchend gemeldet sein. Für arbeitssuchende Eltern, die ihr noch nicht 1-jähriges Kind betreuen lassen möchten, gibt es diese finanzielle Unterstützung für den Zeitraum von 3 Monaten. Maximal wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 15 Stunden finanziert. Um eine finanzielle Förderung durch den Landkreis zu bekommen, muss ein Antrag auf Förderung in der Tagespflege beim Landkreis gestellt werden. Sollten die Eltern diesen Antrag nicht stellen, müssen die Unterbringungskosten in der Tagespflegeeinrichtung privat getragen werden und komplett an mich überwiesen werden!